SicherheitsbeauftragTe – Grundlehrgang
Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Unser Bildungsangebot findet unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen statt.
Präsenzunterricht in Corona-Zeiten
Unser Hygienekonzept berücksichtigt alle wichtigen Regelungen und Vorschriften, die bei Präsenzunterricht im Rahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 m
- Regelmäßige Unterweisungen zu den Maßnahmen und Schutzvorschriften
- Regelungen zu Handhygiene, Essen & Trinken, Rauchen.
Über wichtige Änderungen informieren wir Sie zeitnah und individuell.
Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Schulung macht Sie mit den Aufgaben und Anforderungen sowie den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut.
Zielgruppe
Personen, die Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen werden sollen. Zur Vermeidung von Interessenskollisionen sollten dies keine betrieblichen Vorgesetzten sein.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte
- Unfall- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitsbewusstes Verhalten
- Betriebsanweisungen
- Unterweisung
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Lärm
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Rhein-Erft Akademie
Unentschlossen? Sie möchten mehr erfahren?
Erleben Sie unsere Akademie hautnah und nehmen Sie an einem Schnuppertag teil.
Die Rhein-Erft Akademie GmbH zählt zu den etablierten Dienstleistungsunternehmen für die berufliche Bildung im Rheinland. Sie steht für qualifizierende Berufsbildung über das gesamte Berufsleben hinweg und fördert ihre Kunden praxis- und unternehmensorientiert bei der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung über Ausbildung und Weiterbildung bis hin zum Studium.
Kontakt:
Assistentin Seminare, Studium, OTC
TerminE
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