Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter-Weiterbildung 2023 2024
Tag der offenen Tür 2023

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Rhein-Erft Akademie GmbH

1. Anmeldung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine verbindliche Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird der Teilnehmer umgehend benachrichtigt und auf Wunsch zum nächstmöglichen Termin berücksichtigt. Die Rhein-Erft Akademie GmbH (im Folgenden: REA) unterscheidet Seminare, d.h. ein- bis mehrtägige Einzelveranstaltungen, Fortbildungskurse, das sind Lehrgänge mit mehrmonatiger bzw. mehrjähriger Dauer mit Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer (z. B. Industriemeisterkurse) und Studiengänge.

Bei Fortbildungskursen und Studiengängen ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Bestehen Fortbildungskurse aus mehreren Teilen (erkennbar an mehreren Veranstaltungs-Nr.), sind entsprechend separate Anmeldungen auszufüllen. Mit der verbindlichen Einladung durch die REA erhalten die Teilnehmer an Fortbildungskursen einen Weiterbildungsvertrag bzw. bei Studiengängen einen Studienvertrag.

2. Durchführung/Programmänderungen

Die REA behält sich vor, einzelne Kursteile in zumutbarem Umfang auch ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Lehrgangs nicht berührt wird. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen im Unterrichts- und Terminplan und den Wechsel von Dozenten. Die Veranstaltungen werden entsprechend der Kursbeschreibungen durchgeführt. Dabei behält sich die REA ggf. erforderliche Termin- und Ortsverschiebungen sowie Änderungen einzelner Seminarinhalte vor.

3. Teilnahme/Zertifikate

Die Lehrgangsgebühren sind Endpreise und sind jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind alle Fortbildungskurse; diese sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Teilnahme am Lehrgang ist abhängig vom rechtzeitigen Zahlungseingang. Bei allen Veranstaltungen erhält der Teilnehmer nach Beendigung eine Teilnahmebescheinigung.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung bei Fortbildungskursen erhält der Teilnehmer das Prüfungszeugnis der IHK. Erfolgreiche Absolventen an Studiengängen erhalten das Bachelorzeugnis durch die kooperierende Fachhochschule.

4. Zahlung

Mit der verbindlichen Anmeldebestätigung bzw. der Einladung durch die REA erhält der Teilnehmer die Zahlungsaufforderung. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Übernimmt der Arbeitgeber nachweislich die jeweiligen Gebühren des Teilnehmers, werden diese dem Arbeitgeber direkt in Rechnung gestellt.

5. Stornierung und Kündigung

Die Storno- und Kündigungserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Seminare: Bei Stornierung einer Seminaranmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei späteren Absagen bis einen Tag vor Seminarbeginn sind 50% der Gebühren zu entrichten. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch ist die volle Gebühr fällig.

Nach Beginn des Fortbildungskurses ist eine Kündigung zum 30. Juni oder zum 31. Dezember möglich.

Fortbildungsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten können jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Der Folgemonat wird in diesem Fall in Rechnung gestellt. Studiengänge können mit einer Frist von sechs Wochen vor Semesterbeginn zum folgenden Semester gekündigt werden.

Maßgebend für die genannten Zeitpunkte und Fristen ist das Datum des Poststempels. Erfolgt die Kündigung per E-Mail, so ist das Datum des nächsten Arbeitstages maßgebend. In allen Fällen ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen erforderlich. Hiervon unberührt bleibt für beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Gebühren entfallen, wenn von dem Teilnehmer entsprechende Ersatzteilnehmer gestellt werden.

6. Absage des Lehrgangs

Die REA behält sich vor – z.B. bei Ausfall des Dozenten aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die nicht von der REA zu vertreten sind – den Lehrgang zu verschieben bzw. abzusagen.

Im Falle einer Absage bemüht sich die REA um Alternativen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden auf Anforderung erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

7. Gewährleistung und Haftung

Die REA erbringt die Leistung auf dienstvertraglicher Grundlage. Ihr obliegt nicht die Herbeiführung eines bestimmten Leistungserfolges. Dies gilt insbesondere für das Bestehen der entsprechenden Abschlussprüfung. Schadensersatzansprüche gegen die REA sind dem Grunde nach ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der REA bzw. deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Hiernach nicht ausgeschlossene Ersatzansprüche sowie Ansprüche wegen nicht vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Pflicht sind der Höhe nach auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8. Copyright

Sämtliche Teilnehmerunterlagen sowie die verwendeten Materialien unterliegen dem Urheberrecht der REA und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder bearbeitet werden.

9. Antidemokratisches Verhalten

Die REA spricht sich gegen rassistische, gewaltverherrlichende, antisemitische, nationalistische, ausländerfeindliche sowie rechts- und/oder linksextreme Tendenzen jeder Art, diesbezüglich politische Agitation und Meinungskundgebung aus. Die REA behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen,

(a) die eindeutig der links- und/oder rechtsradikalen Szene zuzuordnen sind und/oder

(b) bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, diskriminierende, gewaltverherrlichende, diffamierende oder sonstige menschenverachtende Äußerungen oder Handlungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu Veranstaltungen der REA zu verwehren, von diesen auszuschließen und/oder ein Hausverbot zu erteilen.

10. Datenschutzerklärung für Teilnehmer an Bildungsangeboten der Rhein-Erft Akademie (REA)

Für die REA hat der Datenschutz einen hohen Stellenwert. Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Bildungsdienstleistung ist uns wichtig. Dieser Datenschutzhinweis erläutert Ihnen, welche Informationen wir erfassen und wie diese genutzt werden.

Die REA GmbH, Industriestraße 149, 50354 Hürth, rechtlich vertreten durch die Geschäftsführung Herr Marco Mencke, 02233-486768, marco.mencke@rhein-erft-akademie.de, erhebt, speichert und verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, die sich aus der Teilnahme an einer Bildungsdienstleistung ergeben.

Nach Maßgabe von Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn die in Art. 20 DSGVO geregelten Voraussetzungen vorliegen, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten zusätzlich die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Die REA erhebt, verarbeitet und nutzt alle anfallenden personenbezogenen Daten ausschließlich entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Wir verwenden die personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung angeführten Zwecken (z. B. für Bewerbungen, zur Bearbeitung von Anfragen und zur Erstellung von Verträgen). Der Umfang der abgefragten Daten bemisst sich nach den formalen Notwendigkeiten im Informations-, Bewerbungs-, Weiterbildungs- und Studienprozess. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann von uns erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn es zur Wahrung der berechtigten geschäftlichen Interessen der REA erforderlich ist.

Folgende Kategorien personenbezogener Daten können unter Berücksichtigung von Zweckbindung und Datensparsamkeit erhoben und verarbeitet werden.

  • Persönliche Daten (Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Physische Merkmale (Geschlecht)
  • Nationalitätsdaten (Staatsangehörigkeit)
  • Adress- und Kommunikationsdaten (Telefon, Mobil, E-Mail)
  • Qualifikationsdaten: Schulische und berufliche Daten (Schulart, Schulabschluss, Name der Schule, Abgangsklasse, Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikumszeugnisse, Berufswünsche)
  • Ergebnisse Berufseignungstest
  • Foto(s)
  • Kontaktdaten der Eltern oder eines Vormunds, Vorname und Name der Eltern bzw. des Vormunds, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, wenn keine Volljährigkeit vorliegt
  • Adress- und Kontaktdaten des Arbeitgebers
  • Vereinbarten Zahlungsmodalitäten mit dem Arbeitgeber (Kostenübernahmeerklärungen)
  • Bankverbindung
  • Daten aus Bildungsschecks oder Prämiengutscheinen

Sofern wir weitere Daten von Ihnen benötigen, werden wir diese bei Ihnen persönlich erheben.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange bei uns gespeichert, wie es für die Durchführung der Bildungsdienstleistung erforderlich ist. Sollten Sie sich nicht für unser Bildungsangebot entscheiden, so werden wir die Daten innerhalb von 6 Monaten nach Erhebung löschen. Sollten Sie sich für unser Bildungsangebot entscheiden, so werden die Daten gemäß unserer Archivierungsordnung gelöscht.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Die REA verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Vertragserfüllung sowie Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Weitergabe an Dritte

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen nur innerhalb der REA. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur notwendigerweise und ausschließlich zweckgebunden, wenn dies zur Abwicklung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist. Außer zum Zweck der Vertrags- und Zahlungsabwicklung findet eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nicht statt. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln. Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eudsgvo-fuer-verbraucher/

Datensicherheit und Kommunikation per E-Mail

Bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung werden personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt und somit ein Zugriff durch Dritte verhindert. Bei der Verwendung von E-Mail Systemen kann die REA keine generelle Datensicherheit gewährleisten und empfiehlt bei besonders sensiblen Daten den Postweg.

Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.

Fragen/Beschwerden

Für Fragen und Beschwerden über unsere Datenverarbeitung steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Ralf Renner, datenschutz@rhein-erft-akademie.de.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. Für Beschwerden können Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf oder poststelle@ldi.nrw.de.

11. Allgemeine Bestimmungen

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der REA und dem Teilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht. Falls der Vertragspartner Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der REA und dem Teilnehmer der Sitz der RHEIN-ERFT AKADEMIE; die REA ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

12. Sonstiges

Zu allen Seminaren sind gleichermaßen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf eine gesonderte sprachliche Unterscheidung verzichtet. Der Vertragspartner hat die im Chemiepark Knapsack geltenden Standortregeln einzuhalten.

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