Bildungsscheck 2.0 NRW

Tag der offenen Tür
Top Anbieter für Weiterbildung 2026

Teilnahme an beruflicher Weiterbildung

Mit dem Bildungsscheck 2.0 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Weiterbildung. Der Bildungsscheck 2.0 soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Diesen Bildungsscheck 2.0 können Sie auch beispielsweise für unsere Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsprüfungen, Seminare und berufsbegleitende Studiengänge mit akademischem Abschluss einsetzen.

Leistungen

Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
– Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
– Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf
– Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen
– Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt über das ESF-Onlineportal (https://www.mags.nrw/esf-online-antrag), bevor Sie Ihre Weiterbildung beginnen.
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an und geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.

Bitten Sie uns das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck auszufüllen und Ihnen eine Rechnung auszustellen. Dann besuchen Sie Ihre Weiterbildung.

Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie dann im Portal die geforderten Unterlagen hoch und die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und der Zuschuss wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Kontakt: