Bildungsscheck 2.0 NRW
Das Update für die berufliche Karriere.
Förderung von kleinen und mittleren Betrieben, Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen bei der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Unser Bildungsangebot findet unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen statt.
Präsenzunterricht in Corona-Zeiten
Unser Hygienekonzept berücksichtigt alle wichtigen Regelungen und Vorschriften, die bei Präsenzunterricht im Rahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 m
- Regelmäßige Unterweisungen zu den Maßnahmen und Schutzvorschriften
- Regelungen zu Handhygiene, Essen & Trinken, Rauchen.
Über wichtige Änderungen informieren wir Sie zeitnah und individuell.
Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
Mit dem Bildungsscheck 2.0 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Weiterbildung. Der Bildungsscheck 2.0 soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Diesen Bildungsscheck 2.0 können Sie auch beispielsweise für unsere Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsprüfungen, Seminare und berufsbegleitende Studiengänge mit akademischem Abschluss einsetzen.
Leistungen
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Voraussetzungen
Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
– Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
– Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf
– Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen
– Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung
Antragstellung
Die Beantragung erfolgt über das ESF-Onlineportal (https://www.mags.nrw/esf-online-antrag), bevor Sie Ihre Weiterbildung beginnen.
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an und geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
Bitten Sie uns das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck auszufüllen und Ihnen eine Rechnung auszustellen. Dann besuchen Sie Ihre Weiterbildung.
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie dann im Portal die geforderten Unterlagen hoch und die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und der Zuschuss wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
Kontakt:

