Bildungsscheck NRW
Förderung von kleinen und mittleren Betrieben, Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen bei der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Unser Bildungsangebot findet unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen statt.
Präsenzunterricht in Corona-Zeiten
Unser Hygienekonzept berücksichtigt alle wichtigen Regelungen und Vorschriften, die bei Präsenzunterricht im Rahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 m
- Regelmäßige Unterweisungen zu den Maßnahmen und Schutzvorschriften
- Regelungen zu Handhygiene, Essen & Trinken, Rauchen.
Über wichtige Änderungen informieren wir Sie zeitnah und individuell.
Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
Der Bildungsscheck kann für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Das sind Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Der Bildungsscheck kann beispielsweise eingesetzt werden für unsere Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsprüfungen, berufsbegleitende Studiengänge mit akademischem Abschluss oder Seminare.
Leistungen
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Voraussetzungen
Es gibt zwei Zugänge zum Bildungsscheck: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Im individuellen Zugang gelten ab dem 01.03.2019 die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:
- Der Bildungsscheck richtet sich grundsätzlich an alle Einzelpersonen, insbesondere an Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an beruflicher Weiterbildung.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 Euro und maximal 40.000 Euro (bzw. mehr als 40.000 Euro und maximal 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Im betrieblichen Zugang gelten ab dem 01.03.2019 die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:
- Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Unternehmen mit mindestens einem und weniger als 250 Mitarbeiter:innen und Sitz oder Arbeitsstätte in NRW.
- Unternehmen können bis zu zehn betriebliche Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, welche:r Mitarbeiter:in innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck erhält bzw. wie viele.
Antragstellung
Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.
Geben Sie den Bildungsscheck bei der Anmeldung zu Ihrer Weiterbildung ab. Dann müssen Sie nur einen Teil der Weiterbildung selbst zahlen.
Kontakt:
Produktmanagerin Kurse