Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Betätigen von Schutzeinrichtungen
- Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomaten)
- Fehlerstromschutzschalter (FI bzw. RCD)
- Überstromauslöser
- Motorschutzschalter
- Steuerschalter
- Bimetallschalter
- Quittieren von Störungen an Frequenzumrichtern und Sanftanläufern
Auswechseln von
- Schraubsicherungen bis 63 A
- Gerätesicherungen / Feinsicherungen
- Anzeigelampen
- Lampen für Schrankbeleuchtung
- gesteckten Initiatoren
- gesteckten Fotozellen / Reflextastern
- steckbaren Magnetspulen

Die Inhalte können jederzeit an Ihre individuellen Anforderungen angepasst werden.
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