EuP – Elektrotechnisch unterwiesene Person

Unterweisung gem. ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschriften

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Unterweisung gem. ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschriften

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Inhalte

  • Pflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
  • Pflichten der Beschäftigte
  • Umgang mit elektrischen Anlagen
  • Elektrische Kenngrößen
  • Stromfluss durch den menschlichen Körper
  • Wirkung des elektrischen Stroms
  • Elektrische Betriebsmittel
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Erste Hilfe bei Stromunfällen

Aufgaben einer elektronisch unterwiesenen Person

Betätigen von Schutzeinrichtungen

  • Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomaten)
  • Fehlerstromschutzschalter (FI bzw. RCD)
  • Überstromauslöser
  • Motorschutzschalter
  • Steuerschalter
  • Bimetallschalter
  • Quittieren von Störungen an Frequenzumrichtern und Sanftanläufern

Auswechseln von

  • Schraubsicherungen bis 63 A
  • Gerätesicherungen / Feinsicherungen
  • Anzeigelampen
  • Lampen für Schrankbeleuchtung
  • gesteckten Initiatoren
  • gesteckten Fotozellen / Reflextastern
  • steckbaren Magnetspulen

Hinweis

Die Inhalte können jederzeit an Ihre individuellen Anforderungen angepasst werden.

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