Nach Änderung der Handwerksordnung ist es möglich, dass auch andere Gewerke elektrotechnische Arbeiten ausführen dürfen, die nicht zu ihren eigentlichen Tätigkeiten zählen. Nach der Durchführungsanweisung zu §2 der DGUV Vorschrift 3 ist dafür jedoch eine Zusatzqualifikation erforderlich.
Neben der o. g. Berufsgruppe gibt es Ausbildungsberufe/ Weiterbildungen, die als Voraussetzung elektrotechnische Kenntnisse haben. Auch diese können mit diesem Kurs abgedeckt werden.
In dem 80-stündigen Seminar werden die nötigen Kenntnisse vermittelt und durch eine theoretische und praktische Prüfung dokumentiert.

- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen und Betriebsmittel
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und Grundlagen „Erste Hilfe“
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen

Blockform, täglich 7:00 – 15:30 Uhr
Im Seminarpreis sind Mittagessen und Tagungsgetränke enthalten.
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