Gemäß Kapitel 1.3 ADR sind beteiligte Personen am Transport von Gefahrgut verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen. Dieses Seminar aktualisiert Ihre gefahrgutrelevanten Kenntnisse.
Diese Wiederholung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehemals beauftragten/verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien ‚auf den neuesten Stand‘ zu bringen. Auch Diejenigen, die für ihr Unternehmen als ‚Beauftragte Personen gemäß § 9 OWiG‘ benannt werden sollen, sollten diese Schulung durchlaufen.

- Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß GGVSEB/ADR
- Klassifizierung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften
- Identifizierung von Gefahrgütern gemäß Stoffliste ADR 3.2
- Verpackungsanforderungen und Spezifikationen
- Dokumentation
- Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen
- Be- und Entladung, Zusammenladeverbote, Handhabung von Versandstücken

Alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen in Unternehmen im operativen Bereich, wie Versandbüro mit Dokumentenerstellung, Lager, Verpackungsbereich, Einkauf

Dieses Seminar ist auch als Firmenseminar (Inhouse oder bei der Rhein-Erft Akademie) buchbar.
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