Zur gelegentlichen oder regelmäßigen Arbeit mit einem Flurförderzeug ist der Erwerb des Stapler-Führerscheins und nachfolgend jährlich eine Unterweisung erforderlich.

- Unfallverhütungsvorschriften gem. DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 68
- Theoretische Unterrichtung mit abschließender theoretischer Prüfung
- Praktische Unterrichtung, Betrieb eines handelsüblichen Gas- bzw. Dieselgabelstaplers mit abschließender praktischer Prüfung

Mitarbeiter, die Flurförderfahrzeuge bedienen sollen

- Mindestalter 18 Jahre
- Vorab muss ein Lichtbild und eine Bescheinigung über die körperliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) vorliegen.

Stapler-Führerschein
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