Kranführerschein – jährliche Unterweisung

Auffrischung und Aktualisierung der Inhalte der Grundschulung

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Auffrischung und Aktualisierung der Inhalte der Grundschulung

Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer:innen, die Krane bedienen, eine jährliche Unterweisung. Bei diesen Unterweisungen muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter:innen zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen, die Hebewerkzeuge und Krane bedienen sollen und bereits an einem Grundkurs teilgenommen haben.

Inhalte

Wiederholung der Inhalte aus der Grundschulung Kranführerschein für ortsgebundene, stationäre Krane und Ladekrane unter Berücksichtigung von Änderungen.

  • Allgemeine Vorschriften nach DGUV Vorschrift 1
  • Allgemeiner Aufbau von kraftbetätigten Hubwerken
  • Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Information 209-012 (Kranführer)
  • Unterweisung nach DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV
  • Information 209-013 (Anschläger)

Voraussetzungen

Teilnahme an einer Grundschulung

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Dauer: 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
165 €
zzgl. 19% gesetzl. MwSt. (Bruttopreis 196,35 €)
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