Auffrischung der Fachkenntnisse gemäß ADR 1.3
Gemäß Kapitel 1.3 ADR sind „Beteiligte Personen“ am Transport von Gefahrgut verpflichtet, regelmäßig ihre Fachkenntnisse aufzufrischen, entweder, wenn sich die Vorschriften ändern oder der Arbeitsbereich der Beteiligten Person. Dieses Seminar aktualisiert Ihre gefahrgutrelevanten Kenntnisse.
Diese Wiederholung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien ‚auf den neuesten Stand‘ zu bringen. Auch diejenigen, die für ihr Unternehmen als ‚Beauftragte Personen gemäß § 9 OWiG‘ benannt werden sollen, sollten diese Schulung durchlaufen.