Fachkunde Freimessen – Refresh

Auffrischung der Fachkunde nach DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004

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Auffrischung der Fachkunde nach DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004

Nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz 313-002 sind fachkundige Personen zum Freimessen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen Bereichen auf den aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.

Empfohlener Schulungsintervall:

Für fachkundige Personen zum Freimessen sollte eine Auffrischung alle 3 – 5 Jahre erfolgen.

Hierbei sind beispielsweise zu berücksichtigen:

  • Änderungen der betrieblichen Verhältnisse
  • Änderungen der Vorschriften des Regelwerkes
  • Aktuelle Produktentwicklungen
  • Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen

Zielgruppe

Personen, die die Fachkunde zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 bereits erworben haben

Inhalte

  • Relevante Änderungen in den Regelwerken (z.B. ArbSchG, GefStoffV, etc.)
  • Überprüfung und Auffrischung der Kenntnisse aus der Fachkunde zum Freimessen
  • Umsetzung der Anforderungen zum Freimessen im Unternehmen
  • Erfahrungsaustausch zur Praxis und den eingesetzten Messgeräten

Abschluss

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