Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Vermittlung der Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz

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Workshops

Vermittlung der Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz

Leitern und Tritte werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Sie sind ein praktisches und gern genutztes Arbeitsmittel für jede Person überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch die nicht fachgerechte Anwendung der Produkte sowie defekte oder beschädigte Leitern und Tritte.

Dabei ist jeder Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) dazu verpflichtet, dass Leitern und Tritte, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu „Befähigte Person“ überprüft werden müssen.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die grundlegenden Informationen zur Prüfung von Leitern und Tritten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die die erforderliche Sachkunde für Leitern und Tritte erwerben möchten.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z.B. BetrSichV §§3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
  • Anforderungen an Leitern und Tritte (Instandhaltung und Reparaturen)
  • Prüfung von Leitern und Tritten
  • Umgang mit Leitern
  • Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
  • Rechte und Pflichten der befähigten Person und des Benutzers

Abschluss

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Hürth
Dauer: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
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