Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der Folge hat mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen.
Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmer:innen erlangen umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.