Weiterbildungsstipendium
Unterstützung für junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung
Unser Bildungsangebot findet unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen statt.
Präsenzunterricht in Corona-Zeiten
Unser Hygienekonzept berücksichtigt alle wichtigen Regelungen und Vorschriften, die bei Präsenzunterricht im Rahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 m
- Regelmäßige Unterweisungen zu den Maßnahmen und Schutzvorschriften
- Regelungen zu Handhygiene, Essen & Trinken, Rauchen.
Über wichtige Änderungen informieren wir Sie zeitnah und individuell.
Durchstarten für Berufseinsteiger:innen
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum/zur Industriemeister/-in oder zum/zur Fachwirt/-in, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse, Rhetorik, Mitarbeiterführung oder Konfliktmanagement. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Leistungen
Als Stipendiat:in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme
Voraussetzungen
- Eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden. oder wer bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt oder wer die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
- Weder Vollzeitstudent:in noch Hochschulabsolvent:in
- Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre
- Berufstätigkeit mit mindestens 15 Std./Woche
Antragstellung
Wenn Sie alle Kriterien erfüllen und sich bewerben wollen, dann wenden Sie sich an die IHK Köln. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite zum Weiterbildungsstipendium der IHK Köln.
Kontakt:
Produktmanagerin Kurse