FAQ


Die Rhein-Erft-Akademie

Allgemeine Fragen zu unseren Weiterbildungen

Entscheidung und Anmeldung

Grundsätzlich gilt: Je eher Sie sich anmelden, desto besser. Somit können wir Ihnen frühzeitig einen Platz sichern. Die Planung ist für Sie und für uns einfacher. Die frühe Anmeldung hat den Vorteil, dass wir für Sie einiges regeln können: So beantragen wir auf Wunsch Ihren Zuschuss, das sogenannten Aufstiegs-BAföG. Die fördernde Stelle benötigt meist mehrere Wochen, bis Sie die Unterlagen bearbeitet hat.

Am einfachsten funktioniert die Buchung online. Dazu wählen Sie Ihre gewünschte Aufstiegsfortbildung aus und klicken auf den Button „Jetzt buchen“. Verständlich werden Sie durch die nächsten Schritte geleitet. Alternativ lassen Sie sich Infomaterial zuschicken und wir legen Ihnen auch ein Buchungsformular bei, welches Sie ausfüllen und uns zusenden.

Ja, darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch und darüber informieren wir Sie gerne im Einzelfall. Die Rhein-Erft Akademie ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes staatlich anerkannt und in der Liste der nach AWbG anerkannten Einrichtungen der Bezirksregierung Köln eingetragen. Jedes Bundesland regelt diese Form der bezahlten Freistellung etwas anders, sämtliche Landesgesetze gehen jedoch von fünf Tagen pro Jahr aus, im Saarland sind es 6 Tage. Möglich ist es auch, den Anspruch von zwei Jahren zusammen zu nutzen.
Geben Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen möchten. Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.

Weiterbildung und Organisation

Sie haben eine feste Kursbetreuung, die Ihnen bei Bedarf auch in einem Einzelgespräch zur Verfügung steht. Bei inhaltlichen Fragen sind unsere Dozenten immer die ersten, an die Sie sich wenden können. Darüber hinaus finden Sie immer einen Ansprechpartner im Frontoffice.

In allen Schulungsgebäuden stehen Ihnen Automaten für Heißgetränke und Snacks zur Verfügung.

An unseren Weiterbildungsstandorten befinden sich ausreichende, kostenlose Parkmöglichkeiten.Geben Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen möchten. Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.

Nein. Sie müssen kein eigenes Notebook mitbringen. Für den Unterricht ist das nicht zwingend erforderlich.

An jedem unserer Standorte findet der Unterricht in modern ausgestatteten Räumen statt, überwiegend in der bewährten Frontalform, wobei wir auf Interaktion mit unseren Teilnehmern setzen, um die Unterrichtsinhalte attraktiv zu gestalten. Ihre Dozenten sind Spezialisten auf ihrem Fachgebiet. Sie vermitteln Inhalte, die Sie für die berufliche Praxis und für die Prüfung benötigen. Nach dem Unterricht können Sie in Lerngruppen weiterarbeiten. Dazu bieten wir entsprechende Räume an. Zusätzlich bieten wir ein kostenloses online Repetitorium (Wiederholungen) an, falls Sie Nachholbedarf in einzelnen Fächern haben sollten. Bei Lehrgängen in Abendform kommen Sie kurz vor den Prüfungen zu einem fünftägigen Blockunterricht zusammen, der als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Die Prüfungsanmeldung wird von den Teilnehmern übernommen und erfolgt über die Website der jeweiligen Industrie- und Handelskammer. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Sollten Sie einen Prüfungsteil trotz optimaler Vorbereitung nicht bestanden haben, können Sie ihn bis zu zweimal wiederholen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sogar durch eine mündliche Nachprüfung eine nicht bestandene schriftliche Prüfung sofort ausgleichen. Darüber informieren wir Sie bei Bedarf ausführlich.

Darum kümmert sich die prüfende Stelle, also die Industrie- und Handelskammer. Sie wird Ihnen die Ergebnisse schriftlich mitteilen. Dies kann einige Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass wir als Bildungsträger auf diesen Prozess keinen Einfluss haben.

Kosten und Finanzierung

Für Ihre IHK-Aufstiegsfortbildung bietet sich das Aufstiegs-BAföG an. Es wird unabhängig von Ihrem Einkommen, Vermögen oder Alter gewährt. Unterm Strich sparen Sie bis zu 75 % der Kosten ein. Über diese und weitere Fördermöglichkeiten – etwa Stipendien, Prämien, Bundes- oder Landesprogramme – informieren Sie unsere Berater und Beraterinnen kostenlos telefonisch unter 02233 / 48-2240.

Für die Finanzierung der Gebühren von Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen besteht ein einkommens- und vermögensunabhängiger Förderungsbeitrag in Höhe der tatsächlichen Kosten des Lehrgangs, jedoch nicht mehr als 15.000 €.

Dieser Betrag wird zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Das wichtigste ist ein Zuschuss von 50 % auf die Gesamtkosten der Weiterbildung, den Sie garantiert nicht zurückzahlen müssen. Ihr Anteil des KfW-Darlehens wird Ihnen bei bestandener Prüfung erneut zu 50 % erlassen – sozusagen zur Motivation. Ihr Weiterbildungsberater der Rhein-Erft Akademie unterstützt Sie umfänglich beim Förderantrag. Rufen Sie einfach an unter 02233 / 48-2240.

Die Beantragung erfolgt über Formulare, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns und wir werden die Unterlagen für Sie erstellen.

Das Darlehen, also der Anteil am BAföG der nicht als Zuschuss gewährt wurde, muss nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren, mit einer monatlichen Mindestrate von 128 € abbezahlt werden. Der Zinssatz des Darlehens liegt deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz.

Seit August 2020 werden nach bestandener Prüfung auf Antrag 50% des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Auch die Unterhaltsförderung wird vollständig bezuschusst und muss nicht zurückgezahlt werden.

Ihre Weiterbildung bei uns dient der beruflichen Entwicklung. Das wird vom Staat in Form von Vergünstigungen bei der Steuererklärung belohnt. Bewahren Sie sämtliche Belege auf und reichen Sie sie beim Finanzamt ein: Geltend machen können Sie unter anderem Kursgebühren, Fahrtkosten, Parkgebühren, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmittel sowie Bildungskredite.