Kranführerschein – jährliche Unterweisung
Auffrischung und Aktualisierung der Inhalte der Grundschulung


Auffrischung und Aktualisierung der Inhalte der Grundschulung
Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer:innen, die Krane bedienen, eine jährliche Unterweisung. Bei diesen Unterweisungen muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter:innen zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.
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Zielgruppe
Mitarbeiter:innen, die Hebewerkzeuge und Krane bedienen sollen und bereits an einem Grundkurs teilgenommen haben.
Inhalte
- Wiederholung der Inhalte aus der Grundschulung Kranführerschein für ortsgebundene, stationäre Krane und Ladekrane unter Berücksichtigung von Änderungen.
- Allgemeine Vorschriften nach DGUV Vorschrift 1
- Allgemeiner Aufbau von kraftbetätigten Hubwerken
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Information 209-012 (Kranführer)
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV
- Information 209-013 (Anschläger)
Abschluss
- Teilnahme an einer Grundschulung
Seminare an der Rhein-Erft Akademie
Die Rhein-Erft Akademie GmbH zählt zu den etablierten Dienstleistungsunternehmen für die berufliche Bildung im Rheinland. Sie steht für qualifizierende Berufsbildung über das gesamte Berufsleben hinweg und fördert ihre Kunden praxis- und unternehmensorientiert bei der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung von Ausbildung bis Weiterbildung.

Termine für den nächsten Lehrgangsstart
buchbar als Inhouse-Seminar, wir erstellen gerne ein Angebot, Dauer: 1/2 Tag (jeweils 08:00 Uhr – 11:30 Uhr)
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Rhein-Erft-Akademie GmbH
Chemiepark Knapsack, Industriestraße 149,
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