Sicherheitsbeauftragte – Grundlehrgang
Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Schulung macht Sie mit den Aufgaben und Anforderungen sowie den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut.
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Zielgruppe
Personen, die Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen werden sollen. Zur Vermeidung von Interessenskollisionen sollten dies keine betrieblichen Vorgesetzten sein.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte
- Unfall- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitsbewusstes Verhalten
- Betriebsanweisungen
- Unterweisung
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Lärm
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Rhein-Erft Akademie
Seminare an der Rhein-Erft Akademie
Die Rhein-Erft Akademie GmbH zählt zu den etablierten Dienstleistungsunternehmen für die berufliche Bildung im Rheinland. Sie steht für qualifizierende Berufsbildung über das gesamte Berufsleben hinweg und fördert ihre Kunden praxis- und unternehmensorientiert bei der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung von Ausbildung bis Weiterbildung.

Termine für den nächsten Lehrgangsstart
-
Noch
12Plätze frei
Sicherheitsbeauftragter – Grundlehrgang
von
24.11.2026bis
25.11.2026Dauer: jeweils 08:00 Uhr – 16:00 Uhr980,00€
Nettopreise, zzgl. 19% gesetzl. MwSt. (Bruttopreis 1.166,20 €)
Noch unsicher? Stellen Sie uns gerne Ihre Fragen.
Wir melden uns innerhalb von 1-2 Werktagen persönlich bei Ihnen zurück.
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Rhein-Erft-Akademie GmbH
Chemiepark Knapsack, Industriestraße 149,
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