Sicherheitsbeauftragte – Grundlehrgang

Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

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Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Schulung macht Sie mit den Aufgaben und Anforderungen sowie den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut.

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  • Ulrike Kreuzer

    Ulrike Kreuzer

    Assistentin Seminare +49 (0)2233/48-6979 ulrike.kreuzer@r-e-a.de
  • Cara-Maria Kosak

    Cara-Maria Kosak

    Assistentin Seminare +49 (0)2233/48-2248 caramaria.kosak@r-e-a.de

Zielgruppe

Personen, die Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen werden sollen. Zur Vermeidung von Interessenskollisionen sollten dies keine betrieblichen Vorgesetzten sein.

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte
  • Unfall- Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsbewusstes Verhalten
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisung
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Lärm

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Rhein-Erft Akademie

Seminare an der Rhein-Erft Akademie

Die Rhein-Erft Akademie GmbH zählt zu den etablierten Dienstleistungsunternehmen für die berufliche Bildung im Rheinland. Sie steht für qualifizierende Berufsbildung über das gesamte Berufsleben hinweg und fördert ihre Kunden praxis- und unternehmensorientiert bei der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung von Ausbildung bis Weiterbildung.

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Termine für den nächsten Lehrgangsstart

  • Noch

    12

    Plätze frei

    Sicherheitsbeauftragter – Grundlehrgang

    von

    24.11.2026

    bis

    25.11.2026
    Dauer: jeweils 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
    980,00

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    Nettopreise, zzgl. 19% gesetzl. MwSt. (Bruttopreis 1.166,20 €)

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Standort & Anfahrt 

Rhein-Erft-Akademie GmbH

Chemiepark Knapsack, Industriestraße 149,
50354 Hürth bei Köln

  • Erreichbarkeit: Stadtbahn-Linie 18 (Haltestelle Knapsack) | A1/A61, Ausfahrt Hürth-Knapsack | Kostenlose Parkplätze
  • Einzugsgebiet: Köln, Brühl, Erftstadt, Bergheim, Frechen, Wesseling, Bornheim