Corona Regeln

Präsenzunterricht in Corona-Zeiten

17. Dezember 2020

Wir führen Ausbildung, Weiterbildung und Studium in Präsenzform durch, bieten aber auch Online-Unterrichte an. Dabei halten wir die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen jederzeit ein und passen uns an neue Regelungen umgehend an.

Das Land NRW hat nun mit Wirkung zum 16.12.2020 in der aktuellen Coronaschutzverordnung geregelt, dass Unterricht in Präsenzform bis zum 31.01.2021 nicht zulässig ist. Nicht betroffen davon sind die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung sowie die Vorbereitung auf nicht verlegbare Prüfungen. Die Rhein-Erft Akademie nimmt deshalb die praktische Ausbildung ab Januar wieder in Präsenzform auf.

Unser Hygienekonzept berücksichtigt alle wichtigen Regelungen und Vorschriften, die bei Präsenzunterricht im Rahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 m
  • Tragen von Mundschutz verpflichtend im gesamten Gebäude einschließlich den Werkstätten und Schulräumen
  • Regelmäßige Unterweisungen zu den Maßnahmen und Schutzvorschriften
  • Regelungen zu Handhygiene, Essen & Trinken, Rauchen

Über wichtige Änderungen informieren wir Sie zeitnah und individuell.


Worlds Best Employers deutsch 2023

Die Rhein-Erft Akademie wurde ausgezeichnet.

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Herzlichen Glückwunsch an das gesamte Team!
Wandel in der Arbeitswelt

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